Wie wird die Sterbehilfe in Deutschland geregelt?

Hier die Vorschläge:

Gruppe Castellucci: „Suizidprävention stärken, selbstbestimmtes Leben ermöglichen“

Die erste Initiative stammt von 85 Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci. Ihr Entwurf sieht vor, dass assistierte Suizide grundsätzlich strafbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen aber erlaubt werden. Dafür muss die Person, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen will, volljährig sein, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen und ein Beratungsgespräch absolvieren.

Die Selbstbestimmung könne unter Druck geraten, argumentiert Castellucci: „Von innen durch Erkrankungen oder plötzliche Krisen. Und von außen durch nahestehende Person, durch das Umfeld und gesellschaftliche Entwicklungen.“ Die psychiatrischen Gutachter sollen deshalb auch prüfen, ob Druck ausgeübt wird. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Sterbehilfe-Vereine strenger kontrolliert werden. „Flächendeckende Suizid Beratungsstellen sind Suizid Förderungseinrichtungen“, sagt Castellucci. „Je mehr Möglichkeiten und Angebote es gibt, je leichter erreichbar Suizide sind, umso mehr Suizide wird es geben.“

 

Gruppe Künast: „Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben“

Die Grünen-Politikerin Renate Künast sieht durch ein „psychiatrisches Gutachten“, wie es im Entwurf von der Gruppe Castellucci enthalten ist, das Recht auf Autonomie und Selbstbestimmung ad absurdum geführt. Sie will das Recht auf selbstbestimmtes Sterben stärken und den assistierten Suizid, der derzeit noch in einer Grauzone stattfindet, gesetzlich verankern.

Ihrem Gesetzentwurf nach, den eine Gruppe von 45 Abgeordneten unterstützt, kann grundsätzlich jeder Suizidhilfe wahrnehmen. Es gibt aber ebenfalls eine Beratungspflicht. Eine unabhängige Beratungsstelle soll sicherstellen, dass der Sterbewunsch dauerhaft vorhanden ist. „Da müssen mindestens zwei Monate dazwischenliegen“, sagt Künast.

Menschen in medizinischer Notlage sollen schnellere Suizidhilfe bekommen. Ein Arzt darf ein entsprechendes Betäubungsmittel verschreiben, wenn auf alle medizinischen Mittel hingewiesen worden ist, die das Leid lindern können. Zudem muss der Sterbewunsch des Patienten schriftlich fixiert sein.

 

Gruppe Helling-Plahr: „Ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod“

Der Entwurf einer Gruppe von 68 Abgeordneten um die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr will das „Recht auf einen selbstbestimmten Tod“ gesetzlich verankern. Jeder, der aus freiem Willen sein Leben beenden möchte, habe das Recht, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Wir haben da als Staat nichts zu steuern. Wir haben nicht dafür zu sorgen, dass es mehr oder weniger Suizide gibt, wenn sie selbstbestimmt sind“, sagt Katrin Helling-Plahr.

Sterbewillige sollen sich von einem Arzt ein „Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung“ verschreiben lassen dürfen. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine Beratung durch eine entsprechende Stelle. Die Verschreibung soll grundsätzlich frühestens zehn Tage nach der Beratung und spätestens acht Wochen danach erfolgen.

1 Gedanke zu „Wie wird die Sterbehilfe in Deutschland geregelt?“

  1. Ich finde es erbärmlich wie Politiker und krankenkassenmitarbeiter etwas verurteilen was sie nicht beurteilen können! Ich bin FKS für innere und intensiv und habe viele Patienten zuhause betreut!
    Pflege für beatmete oder tracheotomierte durch speziellen Pflegedienst! Sie sind gefährdet durch Aspiration brauchen also professionelle Hilfe

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