Aus zwei Gruppenanträgen im Bundestag wurde einer

Wir wollen doch alle Leben, auch die, welche sich das Leben nehmen wollen. Ich bin mir dabei zu 100 % sicher.  Ich kann nur fragen, was die 111 Unterzeichner des nicht liberalen Entwurfes für sich wünschen? Am Ende hilft kein Gebet und hoffen auf Gott. Es gibt wahrlich schlimmeres als den Tod. Seit Jahren setzt mir eine gemeine Krankheit tagtäglich immer mehr Leid zu. Sodass ich kein Prophet sein brauche, um zu sehen, was mich erwartet. Um Himmelswillen werdet endlich vernünftig und tut das, was das oberste Gericht in Deutschland den Menschen bestätigt hat. Lasst sie selbst entscheiden, wie es sich für einen mündigen Bürger auch gehört.

Harald Mayer

Anfang 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht die verschärften Regeln für die Suizidbeihilfe gekippt. Die zwei Abgeordnetengruppen mit liberalen Vorstellungen haben ihre Vorstellungen nun zu einem Antrag zusammengefügt, um gemeinsam einem restriktiven Gesetzentwurf Paroli bieten zu können. Die Schlussabstimmung im Bundestag ist noch vor der Sommerpause geplant.

In Deutschland steigen die Chancen für eine liberale Regelung der Sterbehilfe. Die beiden parteiübergreifenden Abgeordnetengruppen, die sich für einen derartigen Weg einsetzen, haben ihre unterschiedlichen Vorstellungen zu einem gemeinsamen Gesetzentwurf zusammengeführt, um eine Chance gegen einen weiteren, restriktiven Gruppenantrag zu haben. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus Parlamentskreisen.

Über Details wurde striktes Stillschweigen vereinbart. Sie sollen dem Vernehmen nach Mitte Juni vorgestellt werden. Den Informationen zufolge ist geplant, dass der Bundestag abschließend in der ersten Juliwoche über die Gesetzentwürfe entscheidet. Das ist die letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause. Bisher gibt es über die Tagesordnung aber keine Festlegung.

Für eine liberale Regelung setzt sich zum einen die Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD) ein, die auch von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt wird. Ihr Gesetzentwurf für ein „Suizidhilfegesetz“ sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären und ihnen auch Alternativen zum Freitod aufzeigen. Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben, zum Beispiel das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital. Dazu soll unter anderem das Betäubungsmittelgesetz geändert werden.

Die Parlamentariergruppe um die Grünen-Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul verfolgt ebenfalls einen liberalen Ansatz außerhalb des Strafrechtes. Der Gesetzentwurf differenziert aber danach, ob die Betroffenen ihren Tod wegen einer schweren Krankheit anstreben oder aus anderen Gründen. Dann gelten höhere Anforderungen für eine Verschreibung von todbringenden Medikamenten.

Dagegen steht der Gesetzentwurf der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci. Die fraktionsübergreifende Gruppe will die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz, in Anlehnung an eine 2015 beschlossene, aber 2020 vom Bundesverfassungsgericht gekippte Neuregelung erneut im Strafrecht verbieten. Nur unter strengen Bedingungen, zu denen eine zweifache ärztliche Begutachtung durch einen Facharzt für Psychiatrie gehört, soll die Beihilfe ausnahmsweise erlaubt werden.

Dieser Gesetzentwurf wurde von 111 Abgeordneten unterzeichnet. Die liberalen Entwürfe haben bisher 69 (Helling-Plahr) beziehungsweise 45 (Künast) Unterzeichner und Unterzeichnerinnen. Gemessen an diesen Zahlen könnte durch die Fusion eine Mehrheit für eine liberale Regelung erreicht werden.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Sterbehilfe wie vor dem Verbot 2015 wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich. Allerdings gilt der Bereich weiterhin als rechtliche Grauzone. Zudem ist es weiterhin selbst für Menschen mit tödlich verlaufenden, unheilbaren Erkrankungen nur schwer möglich, todbringende Medikamente zu bekommen. Deshalb gibt es die Bestrebungen für eine gesetzliche Neuregelung.

3 Gedanken zu „Aus zwei Gruppenanträgen im Bundestag wurde einer“

  1. Hallo Herr Mayer.
    Meine Frau hatte ebenso eine Form der MS eine PPMS. Und konnte am Ende nur Vormittags drei Finger ihrer linken Hand nutzen und konnte diese vor ziemlich genau vor 2 Jahren in Würde die Infusion aufdrehen.
    Ich begrüße es, dass beiden Entwürfe, gestern im Bundestag zur Neuregelung der Suizidbeihilfe, zum Glück, oder weil es die Abstimmenden nicht mit deren Ethik und Gewissen vereinbaren konnten, keine Mehrheiten.
    Der erste unsäglichen, restriktive Vorschlag der Abgeordneten um den SPD-Politiker Lars Castellucci und Ansgar Heveling (CDU), welcher nur auf Strafe und Drohungen sowie fern der Realität war und ist , scheiterte wie auch der etwas bessere Vorschlag der Abgeordnetengruppe um Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) der einen etwas geschickteren Hürdenlauf andachte. Letztlich sind beide Entwürfe nicht notwendige Hürdenläufe – wenn ich Sie gestern im SWR Interview richt verstanden haben, sehen Sie das ähnlich.
    Es gibt noch viel zu tun. Wenn Sie mögen verlinke ich hier meine Analyse zum Gestrigen Tag https://deathwithdignity-wx-widowexperience.blogspot.com/2023/07/sterbehilfe-gesetze-durchgefallen.html

    Und schließe ich meinen Kommentar mit den besten Wünschen, dass Sie Ihren Weg gehen und Kraft für Ihren Weg.
    Beste Grüße Holger Maassen

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  2. Es ist unmenschlich und verachtend, diese freie Entscheidung zu treffen und sie dann nicht umsetzen zu dürfen. Natürlich, es sollte nicht jemand aus einer akuten Depression oder einer psychischen Ausnahmesituation heraus, so mit nix dir nix eine endgültige Entscheidung treffen können. Ich will keinen Freibrief zum Selbstmord aber ich will in Würde sterben können, wenn ich den Zeitpunkt für gekommen halte.und evtl nur noch dahin vegetieren kann oder schlimmste Schmerzen ertragen muss.
    Den Widerstand den die Kirchen leisten zeigt ganz deutlich das sie nicht verstehen das sie umdenken müssen. Die Zahl der Austritte belegt doch, das die Menschen heute anders denken und anders eingestellt sind.

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  3. Höchste Zeit sowas durchzusetzen…jedem Menschen sollte es in solch einer Situation wie Harald ist,selbst überlassen sein,welche Entscheidung er für sich selbst trifft….Respekt für deinen Kampf den du für dich selbst und alle anderen führst!!!

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